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BGH, 08.10.1996 - X ZB 16/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ablehnungsgesuch gegen einen Richter - Unstatthaftigkeit einer "außerordentlichen Beschwerde" zum Bundesgerichtshof "wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit" - Statthaftigkeit lediglich hinsichtlich Entscheidungen, die solcher Art oder solchen Inhalts sind, dass sie jeder ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93
Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei
Auszug aus BGH, 08.10.1996 - X ZB 16/96
Die "außerordentliche Beschwerde" gegen eine nach den gesetzlichen Vorschriften unanfechtbare Entscheidung wird ausnahmsweise dann als statthaft angesehen, wenn eine Entscheidung dieser Art, dieses Inhalts oder von diesem Gericht jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 04.03.1993 - V ZB 5/93, NJW 1993, 1865 [BGH 04.03.1993 - V ZB 5/93] ). - BGH, 03.02.1993 - XII ZB 9/93
Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen eine Richterablehnung für unbegründet …
Auszug aus BGH, 08.10.1996 - X ZB 16/96
Dies gilt auch für Entscheidungen nach § 46 Abs. 2 ZPO, durch die ein Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 03.02.1993 - XII ZB 9/93, NJW-RR 1993, 644).